Wichtiges zu Pauschalreisen

Die Kombination von mehreren Reiseleistungen, die Ihnen angeboten werden, werden gemäß EU-Richtlinie 2015/2302 als Pauschalreise klassifiziert.

Das bedeutet, dass Sie durch das EU-Recht in Bezug auf Pauschalreisen abgedeckt sind. Die Unternehmen Diana Hunting Tours & Limpopo Travel A/S tragen die volle Verantwortung für die Lieferung der Leistungen der kompletten Pauschalreise.  

Die Unternehmen Diana Hunting Tours & Limpopo Travel A/S haben Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass Sie den gesetzlichen Schutz für die Erstattung aller geleisteten Zahlungen genießen und, wenn die Pauschalreise den Transport beinhaltet, dass der Heimtransport im Falle einer Insolvenz garantiert wird.

Ihre wichtigsten Rechte gemäß EU-Richtlinie 2015/2302

  • Der Reisende muss alle wichtigen Informationen zur Pauschalreise vor der Buchung erhalten.
  • Es gibt immer eine Firma, die für die korrekte Lieferung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich ist.
  • Der Reisende erhält eine Notfall-Telefonnummer oder andere Kontaktinformationen, so dass er den Reiseveranstalter oder das Reisebüro erreichen kann.
  • Der Reisende kann die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und gegen Zahlung weiterer Kosten an eine andere Person weitergeben.
  • Der Preis der Pauschalreise kann nur erhöht werden, wenn ein unvermeidbarer Anstieg der Kosten gegeben ist (z. B. eine Erhöhung der Kraftstoffpreise) und wenn das deutlich im Vertrag angegeben wurde, aber nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn. Wenn die Preiserhöhung mehr als 8% der Kosten der Pauschalreise beträgt, hat der Reisende das Recht, den Vertrag zu annullieren. Wenn sich der Reiseveranstalter das Recht vorbehalten hat, die Preise zu erhöhen, hat der Reisende das Recht, einen niedrigeren Preis zu verlangen, wenn die entsprechenden Kosten fallen.
  • Der Reisende kann den Vertrag annullieren, ohne dass ihm eine Stornogebühr in Rechnung gestellt wird, und er erhält eine volle Rückerstattung der gezahlten Beträge, wenn sich die Hauptelemente der Pauschalreise, mit Ausnahme des Preises, wesentlich ändern. Wenn das für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmen die Pauschalreise vor Beginn der Reise storniert, hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Rückerstattung und Entschädigung.
  • Der Reisende kann den Vertrag vor Beginn der Pauschalreise ohne Bezahlung kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, z. B. schwerwiegende Sicherheitsbedenken am Zielort, die die Pauschalreise beeinträchtigen könnten.
  • Der Reisende kann den Vertrag außerdem bis zum Beginn der Pauschalreise gegen eine angemessene und berechtigte Stornierungsgebühr absagen.
  • Wenn nach Beginn der Reise wesentliche Elemente der Pauschalreise nicht eingehalten werden, so ist dem Reisenden ohne weitere Kosten ein geeignetes alternatives Arrangement anzubieten. Der Reisende kann den Vertrag kostenlos kündigen, wenn die erbrachten Leistungen nicht den vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechen und dies die Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und der Reiseveranstalter keine Hilfe zur Lösung des Problems leistet.
  • Der Reisende hat das Recht auf Preisminderung und / oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nur mangelhaft erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter muss Unterstützung leisten, wenn der Reisende Schwierigkeiten hat.
  • Wenn der Reiseveranstalter oder in einigen Mitgliedstaaten der Reisevermittler für insolvent erklärt wird, werden alle Zahlungen zurückerstattet. Wenn der Reiseveranstalter oder in bestimmten Fällen der Vermittler nach Beginn der Pauschalreise in Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit gerät, ist der Rücktransport nach Hause garantiert, wenn  er im Pauschalpreis enthalten ist. Diana Hunting Tours & Limpopo Travel A/S sind durch den dänischen Reisegarantiefond (eine Einrichtung, die für den Schutz vor Konkurs und Zahlungsunfähigkeit zuständig ist) gegen Insolvenz abgesichert. Reisende können sich an diese Institution oder unter bestimmten Umständen an die zuständige Behörde wenden (Kontaktangaben für den dänischen Reisegarantiefond finden Sie weiter unten), falls nach der Insolvenz von Diana Hunting Tours & Limpopo Travel A/S Leistungen verweigert werden.

Reisegarantiefond (The Danish Travel Guarantee Fund), Røjelskær 11, 3. Sal, DK-2840 Holte, Telefon +45 87 83 33 – www.rejsegarantifonden.dk

Auf dieser Website finden Sie weitere Informationen zu der EU-Bestimmung 2015/2302: www.retsinformation.dk.

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